Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Nicht zulässige Wasserentnahme aus Roth und Zusam
In den letzten Wochen wurde vermehrt beobachtet, dass Anlieger der Roth und Zusam mit Pumpen Flusswasser entnehmen.Wir weisen daraufhin, dass diese Wasserentnahmen unzulässig sind und mit sofortiger Wirkung im Hinblick auf die geringen Pegelstände unterbleiben müssen.
Besonders im Bereich Wörleschwang sind mehrere Pumpen im Einsatz.