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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Grundsteuer-Reform: Grundsteueränderungsanzeigen

Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus.

Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.

Der Markt Zusmarshausen erhält keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt.