Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 12.07.2022 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
ReAL West e.V. - Teilnahme des Marktes Zusmarshausen an der kommenden LEADER-Förderperiode 2023-2027
Beschluss: Der Markt Zusmarshausen bleibt Mitglied in der Regionalentwicklung Augsburg Land West – ReAL West e.V. und beteiligt sich in der kommenden LEADER-Förderperiode 2023-2027. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)
Bundesautobahn A 8 - Umleitungsverkehr auf Nebenstrecken
Beschluss: Die Freiwillige Feuerwehr Streitheim soll dazu autorisiert werden, im Umleitungsfall die Kreisstraße A 33 im Bereich der Einmündung zur St 2032 zu sperren. Die Verwaltung wird beauftragt, dies über das Landratsamt Augsburg zu veranlassen. (Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 1)
Antrag vom 17.03.2022 zur Änderung der Stellplatzsatzung des Marktes Zusmarshausen - Neuregelung zur Größe der Stellplätze und gefangener Stellplätze
Beschluss: Dem Antrag vom 17.03.2022 zur Änderung der Stellplatzsatzung wird stattgegeben. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit einer zu gründenden Arbeitsgruppe aus dem Marktgemeinderat beauftragt, einen Änderungsvorschlag für die Stellplatzsatzung zu erarbeiten und dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Beitritt der Gemeinde Lachen (LK Unterallgäu) und der Stadt Lauingen (Donau)
Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Lachen und der Stadt Lauingen (Donau) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 535.000,00 € (bisher 515.000,00 €) zu. (Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 2)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost"
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB/§ 4 Abs. 2 BauGB)
Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB / § 4 Abs. 2 BauGB).
Es bestehen keine Bedenken. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)
14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 "Agawang Ost" - Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB/§ 4 Abs. 2 BauGB)
Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB (§ 3 Abs. 2 BauGB / § 4 Abs. 2 BauGB). Es bestehen keine Bedenken. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)