Bekanntmachung der Verordnung des Landratsamtes Augsburg über das Wasserschutzgebiet in der Gemarkung Zusmarshausen, Landkreis Augsburg, zum Schutz der Tiefbrunnen 1 und 2 für die öffentliche Wasserversorgung des Marktes Zusmarshausen vom 20.04.2022
Das Wasserschutzgebiet für den Tiefbrunnen 1 und 2, Gemarkung Zusmarshausen wurde entsprechend den Gegebenheiten angepasst. Die Wasserschutzgebietsverordnung steht zur vollständigen Ansicht unter folgendem Link bereit: www.zusmarshausen.de/aktuelles
Ebenfalls ist eine Einsicht zu den regulären Dienstzeiten im Technischen Bauamt im Rathaus Zusmarshausen möglich.