Öffentliche Auslegung der neuen Bodenrichtwertliste: Vollzug des § 192 Baugesetzbuch (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 20.03.2026 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026 ermittelt und beschlossen.
Die Bodenrichtwertliste ist gem. § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung einen Monat lang beim Markt Zusmarshausen öffentlich ausgelegt.
In der Zeit vom 06.07.2026 bis 07.08.2026 kann sie während der Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Rathaus, Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen,
Untergeschoss, Zimmer 04 eingesehen werden.
Zur Wahrung der Barrierefreiheit kann während der Öffnungszeiten in den Zimmer Nummern 10 und 11 im Erdgeschoss des Rathauses eine barrierefreie Einsichtnahme der veröffentlichten Unterlagen angefragt werden.
Es ist nicht gestattet, die Liste zu kopieren oder zu fotografieren.
Außerhalb dieses Zeitraums kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im 2. Stock des Landratsamtes, (Zimmer Nummer D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26) Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg Einsicht in die aktuelle Bodenrichtwertkarte nehmen oder gegen Gebühr eine schriftliche amtliche Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).
Die Bodenrichtwerte des Landkreises Augsburg zum Stichtag 01.01.2026 können ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Augsburg als Bodenrichtwert-Viewing online im Bayernatlas www.bodenrichtwerte.bayern.de kostenlos von jedermann eingesehen werden.