Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 20.07.2023 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
Vorkaufsrecht Fl. Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen, Urteil des Verwaltungsgerichts
Beschluss: Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 27.04.2023 in der Verwaltungsstreitsache Schlosspalais Wohnen GmbH gegen Markt Zusmarshausen wird angenommen. Der Marktgemeinderat weist die Verwaltung an, keinen Antrag auf Zulassung zur Berufung gegen das Urteil zu stellen. Die Verwaltung wird außerdem angewiesen, auch keinerlei Rechtsmittel gegen den Streitwertbeschluss sowie gegen den bereits vorliegenden Kostenfestsetzungsbeschluss zu Gunsten des Beigeladenen zu erheben, sowie auch keinerlei Rechtsmittel gegen den noch zu erwartenden weiteren Kostenfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts zum entsprechenden Kostenfestsetzungsantrag des Gegenanwalts. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)