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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 30/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden - Landkreis Augsburg: Belehrung zum Infektionsschutzgesetz komplett digital möglich

Wer erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, benötigt eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ab sofort bietet das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg diesen Service vollständig digital an: Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Augsburg können nun nicht nur die Erstbelehrung online absolvieren, sondern auch die erforderliche Gebühr online bezahlen. Bislang musste die Bezahlung vorab persönlich im Gesundheitsamt erfolgen. Das neue Angebot ermöglicht nun eine komplette Online-Abwicklung des Verfahrens. Nach der Online-Belehrung kann die erforderliche Bescheinigung heruntergeladen werden. Das neue Angebot ergänzt die bisherigen Präsenztermine und schafft mehr Flexibilität für Beschäftigte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Die Online-Belehrung richtet sich an alle Personen, die erstmals gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen oder in Küchen von Gaststätten, Gemeinschaftseinrichtungen oder sonstigen Betrieben tätig werden und dafür eine Bescheinigung nach § 43 IfSG benötigen. Für die Online-Bezahlung werden derzeit Kreditkarten sowie Zahlungskarten mit Debit-Funktion unterstützt. Weitere Informationen zur Online-Belehrung sind auf der Internetseite www.landkreis-augsburg.de/gesundheitszeugnis verfügbar.