Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 01.08.2024 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
Bebauungsplan Nr. 63 "Am Godel, Gabelbach"
Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassungen entsprechend der Synopse und den gefassten Einzelbeschlüssen. (Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 0)
Bebauungsplan Nr. 63 "Am Godel, Gabelbach"
Satzungsbeschluss: Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Bebauungsplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ in der Fassung vom 04.07.2024 mit den heute beschlossenen Änderungen und beschließt diesen als Satzung gemäß § 10 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt den o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und den Flächennutzungsplan gemäß § 215 a Abs. 2 i.V.m. § 13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen. (Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 0)
Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen - Festlegung der Bauweise (Massivbau oder Holz-/Holzhybridbau)
Beschluss: Der Neubau der Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder (mehrgruppiger Hort) soll in der Bauweise Holz-/Holzhybridbau erfolgen. (Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 0)