Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 01.08.2024 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 54 "An der Wiege II" - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen §§ 3,4 Abs. 2 BauGB-
Billigungs- und Abwägungsbeschluss: Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro Steinbacher-Consult ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“ in der Fassung vom 20.06.2024.
Die Billigung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten Synopse (Anlage 5) und den gefassten Einzelbeschlüssen. (Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 54 "An der Wiege II"
Satzungsbeschluss: Der Marktgemeinderat beschließt den vom Büro Steinbacher-Consult ausgearbeiteten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“ i.d.F.v. 20.06.2024 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. (Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)
Bauleitplanung Markt Welden - Bebauungsplan Nr. 35 "Welden West, Teil 1"
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken. (Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)
Alte Schule Gabelbachergreut
Beschluss: Der Marktgemeinderat befürwortet einen Abbruch und Neubau der Alten Schule in Gabelbachergreut. Alle weiteren Schritte sind einzuleiten. Der Abbruch und Neubau sind mit dem Landesamt für Denkmalpflege entsprechend abzustimmen. Der Grundsatzbeschluss vom 11.11.2021 ist somit aufzuheben. (Abstimmungsergebnis: Ja 1 / Nein 15 - Somit ist der Antrag abgelehnt.)
Beschluss: Der Marktgemeinderat befürwortet die Sanierung der Alten Schule in Gabelbachergreut. Die Bedürfnisse der Nutzer sind -soweit möglich- in die Sanierungsplanung einzuarbeiten. Der Sanierungsplan soll mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Da den Marktgemeinderäten und der Bauverwaltung die Bedürfnisse der Nutzer bekannt sind und bei einer Umsetzung mit höheren Baukosten als veranschlagt zu rechnen ist, ist der Sanierungsplan und die daraus resultierende Kostenschätzung erneut im Marktgemeinderat vorzustellen. (Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)
Vorkaufsrecht nach Art. 39 Bayerisches Naturschutzgesetz - 1 /71 Miteigentumsanteil an Fl. Nr. 1373/1 Gmkg. Wörleschwang
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorkaufsrecht vom Landratsamt ausüben zu lassen. Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 28.05.2024 wird aufrechterhalten.
Zur fachspezifischen Beurteilung kann sich die Verwaltung eines Landschaftsarchitekten bedienen. Es genügt 1 (ein) Angebot. Überplanmäßige Ausgaben werden vom Marktgemeinderat bereits vorab genehmigt.
Falls ein Fachanwalt von der Verwaltung für erforderlich gehalten wird, kann ein solcher hinzugezogen werden. Überplanmäßige Ausgaben für den Fachanwalt werden vom Marktgemeinderat ebenfalls vorab genehmigt. (Abstimmungsergebnis: Ja 0 / Nein 12 -
Somit ist der Antrag abgelehnt.)
Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau - Änderung der Gebührensatzung
Beschluss: Der Änderung der Gebühren für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau sowie der daraus folgenden 4. Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau wird zugestimmt. (Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)
Hochwassersituation - Gemeinsamer Spendenaufruf der Kommunen Altenmünster, Dinkelscherben und Zusmarshausen
Beschluss: Es wird zugestimmt, die Mittel der allgemeinen Deckungsreserve i.H.v. 50.000,00 Euro für die Spendenaktion „Hochwasser“ zur Verfügung zu stellen. (Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)
Masterplan 2030
Beschluss: Der Marktgemeinderat befürwortet den vorgestellten Masterplan 2030 und beauftragt den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung, die nötigen Vorbereitungen für die Weiterentwicklung der Marktgemeinde zu treffen. (Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 3)