Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 29.07.2025 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
| Beschluss 1: | Landratsamt Augsburg, Bauleitplanung: Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert. |
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| (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0) |
| Beschluss 2: | Landratsamt Augsburg, Wasserrecht: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans. |
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| (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0) |
| Beschluss 3: | Landratsamt Augsburg, Untere Naturschutzbehörde: Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert. |
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| (Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 1) |
| Beschluss 4: | Landratsamt Augsburg, Bodenschutz: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans. |
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| (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0) |
| Beschluss 5: | Landratsamt Augsburg – Technischer Immissionsschutz: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans. |
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| (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0) |
| Beschluss 6: | Landratsamt Augsburg – Abwehrender Brandschutz: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans. |
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| (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0) |
| Beschluss 7: | Wasserwirtschaftsamt Donauwörth: Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert. |
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| (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0) |
| Beschluss 8: | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans. |
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| (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0) |
| Beschluss 9: | Markt Zusmarshausen – hausinterne Beteiligung: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans. |
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| (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0) |
| Beschluss 10: | BürgerIn 01: Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert. |
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| (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0) |
| Beschluss 11: | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans. |
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| (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0) |
| Beschluss 12: | Bezirksheimatpflege: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans. |
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| (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0) |
| Beschluss 13: | Verkehrspolizeiinspektion Augsburg: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans. |
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| (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0) |
| Beschluss 14: | Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassungen auf der Grundlage der Synopse und den gefassten Einzelbeschlüssen (Abwägungsbeschluss). Die Synopse ist Bestandteil der gefassten Beschlüsse. |
| (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0) |
Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen billigt den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nahwärme Steinekirch“ in der Fassung vom 12.06.2025 mit der Maßgabe, dass die heute beschlossenen Ergänzungen und Änderungen in die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung eingearbeitet werden. Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nahwärme Steinekirch“ in der Fassung vom 12.06.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum mindestens eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)
Beschluss: Der Marktgemeinderat befürwortet die Einführung eines Kinder- und Jugendbudgets in Höhe von einmalig 25.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Durchführung und Bewerbung einzuleiten. Das Budget wird zweckgebunden im Haushalt 2025 ausschließlich für entsprechende Projekte zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss soll der Projekterfolg evaluiert und eine regelmäßige Umsetzung geprüft werden.
(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)
Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen zur Prüfung der Verbesserung der Verkehrssituation der Ampelanlage in der Wertinger Straße / Karlstraße zu.
(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Holzmanufaktur“ Greuter Straße 8 der Gemeinde Horgau im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träge öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.
(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bebauungsplan „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle“ des Marktes Burtenbach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Bedenken.
(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle“ des Marktes Burtenbach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.
(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)