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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 32/2025
Aus dem Marktgemeinderat
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Beschlüsse aus der 118. Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.06.2025

Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 29.07.2025 vom Marktgemeinderat genehmigt.

Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.

21. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahwärme Steinekirch"

Behandlung der Anregungen und Bedenken, die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind

Beschluss 1:

Landratsamt Augsburg, Bauleitplanung: Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 2:

Landratsamt Augsburg, Wasserrecht: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 3:

Landratsamt Augsburg, Untere Naturschutzbehörde: Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert.

(Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 1)

Beschluss 4:

Landratsamt Augsburg, Bodenschutz: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 5:

Landratsamt Augsburg – Technischer Immissionsschutz: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 6:

Landratsamt Augsburg – Abwehrender Brandschutz: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 7:

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth: Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 8:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 9:

Markt Zusmarshausen – hausinterne Beteiligung: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 10:

BürgerIn 01: Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 11:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 12:

Bezirksheimatpflege: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 13:

Verkehrspolizeiinspektion Augsburg: Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplans.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Beschluss 14:

Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassungen auf der Grundlage der Synopse und den gefassten Einzelbeschlüssen (Abwägungsbeschluss). Die Synopse ist Bestandteil der gefassten Beschlüsse.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

21. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahwärme Steinekirch"

Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen billigt den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nahwärme Steinekirch“ in der Fassung vom 12.06.2025 mit der Maßgabe, dass die heute beschlossenen Ergänzungen und Änderungen in die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung eingearbeitet werden. Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nahwärme Steinekirch“ in der Fassung vom 12.06.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum mindestens eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Antrag der Freie Wähler-Fraktion - Einführung eines Kinder- und Jugendbudgets

Beschluss: Der Marktgemeinderat befürwortet die Einführung eines Kinder- und Jugendbudgets in Höhe von einmalig 25.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Durchführung und Bewerbung einzuleiten. Das Budget wird zweckgebunden im Haushalt 2025 ausschließlich für entsprechende Projekte zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss soll der Projekterfolg evaluiert und eine regelmäßige Umsetzung geprüft werden.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen -

Verbesserung der Situation der Ampelanlage in der Wertinger Straße/Karlstraße

Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen zur Prüfung der Verbesserung der Verkehrssituation der Ampelanlage in der Wertinger Straße / Karlstraße zu.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Bauleitplanung Gemeinde Horgau

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Holzmanufaktur" Greuter Straße 8

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Holzmanufaktur“ Greuter Straße 8 der Gemeinde Horgau im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träge öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Bauleitplanung Markt Burtenbach

Bebauungsplan "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle"

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bebauungsplan „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle“ des Marktes Burtenbach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Bedenken.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Bauleitplanung Markt Burtenbach

Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle"

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle“ des Marktes Burtenbach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Es bestehen keine Bedenken.

(Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)