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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 32/2026
Aus dem Marktgemeinderat
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Beschlüsse aus der 134. Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.04.2026

Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 30.07.2026 vom Marktgemeinderat genehmigt.

Einbeziehungssatzung Nr. 62 "Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber

Abwägung Stellungnahmen aus der Erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3,4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Beschluss 1: Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis. Die textlichen Hinweise zur Einbeziehungssatzung werden unter der Ziffer VI. 5. gemäß der Abwägung in der Synopse redaktionell konkretisiert bzw. klargestellt.

(Abstimmungsergebnis: Ja 21 / Nein 0)

Beschluss 2: Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.

Eine Änderung der Einbeziehungssatzung ist aufgrund der Stellungnahme aber nicht veranlasst.

(Abstimmungsergebnis: Ja 21 / Nein 0)

Beschluss 3: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Einbeziehungssatzung ist aufgrund der Stellungnahme aber nicht veranlasst.

(Abstimmungsergebnis: Ja 21 / Nein 0)

Beschluss 4: Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zum fortgeschriebenen Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 – Beim Bergweber“ eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägungen). Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen. Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB keine Stellungnahmen zum fortgeschriebenen Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 – Beim Bergweber“ vorgebracht.

(Abstimmungsergebnis: Ja 21 / Nein 0)

Einbeziehungssatzung Nr. 62 "Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber

Satzungsbeschluss

Beschluss: Die Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber“, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 23.04.2026 wird als Satzung beschlossen. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.

(Abstimmungsergebnis: Ja 21 / Nein 0)

Alte Schule Gabelbachergreut

Beschluss: Der Beschluss vom 27.05.2025 ist aufzuheben. Der Marktgemeinderat beschließt einen Anbau im selben Stil wie das Bestandsgebäude der Alten Schule in Gabelbachergreut planen zu lassen. Die Kosten i.H.v. ca. 40.000€ sollen für eine Ausarbeitung erneut investiert werden. Der Bauantrag ist somit beim Landratsamt Augsburg zurückzunehmen. Die diskussionsreife Planung soll dann erneut mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Der abgestimmte Planstand ist den Marktgemeinderäten erneut vorzustellen.

(Abstimmungsergebnis: Ja 3 / Nein 18 - Somit ist der Antrag abgelehnt.)

Ausbau Lerchenweg, Zusmarshausen

Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt einem Ausbau des Lerchenweges grundsätzlich zu. Der Ausbau ist im Sinne des Erschließungsbeitragsrechtes eine erstmalige Herstellung der Verkehrsanlage. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Haushaltmittel für das Haushaltsjahr 2027ff in der Haushaltsplanung vorzusehen.

(Abstimmungsergebnis: Ja 21 / Nein 0)

Errichtung eines Hochseilgartens mit angegliederter Gastronomie und Veranstaltungssaal sowie Gästeübernachtungsmöglichkeiten in Tiny-Häusern, Rothseestraße 1, Fl.Nrn. 600/42 und 600/43 (TF), Gmkg. Zusmarshausen

Beschluss: Das Vorhaben zur Errichtung eines Hochseilgartens mit angegliederter Gastronomie und Veranstaltungssaal sowie Gästeübernachtungsmöglichkeiten in Tiny-Häusern, Rothseestraße 1, Fl.Nrn. 600/42 und 600/43 (TF), Gmkg. Zusmarshausen, wird vom Marktgemeinderat positiv angesehen. Damit die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft werden kann, wird dem Antragsteller empfohlen, einen Antrag auf Vorbescheid über das Landratsamt Augsburg einzureichen.

(Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 4)

Jahresrechnung 2024 – Feststellung

Beschluss: Die Jahresrechnung 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Abschlusszahlen in Einnahmen und Ausgaben festgestellt:

Im Vermögenshaushalt mit 32.266.226,24 €

und im Vermögenshaushalt mit 16.264.809,34 €

(Abstimmungsergebnis: Ja 21 / Nein 0)

Jahresrechnung 2024 – Entlastung

Beschluss: Der Jahresrechnung 2024 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

(Abstimmungsergebnis: Ja 21 / Nein 0)

Bauleitplanung der Gemeinde Adelsried

Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes "Südlich der Kirchgasse" in der Gemeinde Adelsried - Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Südlich der Kirchgasse“ der Gemeinde Adelsried im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

(Abstimmungsergebnis: Ja 21 / Nein 0)

Bauleitplanung der Gemeinde Adelsried

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried für den Bereich "Südlich der Kirchgasse" - Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried für den Bereich „Südlich der Kirchgasse“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

(Abstimmungsergebnis: Ja 21 / Nein 0)