Die Großräume Augsburg und München bilden gemeinsam die größte Verkehrsregion in Bayern. Dennoch ist es bislang trotz Deutschlandticket nicht für alle Kundinnen und Kunden einfach, den ÖPNV vor Ort einheitlich zu nutzen. Überdies verändert die mit hohen Kosten verbundene Digitalisierung die Aufgabe der Verbünde stark, weshalb ein stärkerer Fokus auf Synergien erforderlich ist. Aus diesem Grund hatten die Gesellschafter des AVV Landrat Martin Sailer als Aufsichtsratsvorsitzenden in den vergangenen Monaten damit beauftragt, die Chancen eines möglichen Zusammenschlusses von AVV und MVV zu prüfen. Für die Fahrgäste würden sich daraus diverse Produkt- und Servicevorteile ergeben.
Nachdem Ende Juli die Mitarbeitenden der Verbünde über die ergebnisoffenen Gespräche informiert wurden, wird es jetzt deutlich konkreter, erläutert Sailer: „Wir haben inzwischen eine Arbeitsgruppe bestehend aus Fachleuten beider Verbünde sowie einen Steuerungskreis mit Vertretenden aller beteiligten Organisationen gebildet, die nun gemeinsam die Aufgabe haben, unser Projektvorhaben bis Mitte Dezember 2024 auf Herz und Nieren zu prüfen.“ Dabei werden unter anderem die finanziellen Folgen, die strategischen Konsequenzen, die Synergiepotenziale sowie bestehende rechtliche Fragestellungen zu klären sein. In der Folge wird man darüber sprechen müssen, wie mit den sogenannten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverlusten umgegangen wird. Der Freistaat wird hier ein Gesprächspartner sein.
Was sind Durchtarifierungsverluste und Harmonisierungsverluste?
Tarifverbunderweiterungen ermöglichen die Anwendung eines durchgängigen Tarifs auf Strecken, auf denen zuvor zwei Fahrscheine miteinander kombiniert werden mussten (bspw. ein Ticket für die Fahrt mit dem Bus zum Bahnhof und zusätzlich ein Bahnticket). Solche Tarifintegrationen führen in vielen Fällen zu verminderten Fahrgeldeinnahmen bei den Verkehrsunternehmen, die sich aus der Durchtarifierung und der Harmonisierung der Tarife ergeben. Durchtarifierungsverluste bezeichnen demnach Mindereinnahmen, die sich aus dem Kauf eines durchgängigen Fahrscheins im Vergleich zum Verkauf von zwei Fahrscheinen ergeben.
Harmonisierungsverluste entstehen dadurch, dass mehrere Tarife durch einen durchgängigen Tarif ersetzt werden. Durch diese tarifliche Harmonisierung kommt es mindestens auf dem Gebiet eines Tarifs zu Preisveränderungen. In der Regel werden die Preise in der betroffenen Region gegenüber dem „Alttarif“ etwas günstiger, da höhere Tarifniveaus schwer durchsetzbar sind. Aus diesem Grund kommt es in den meisten Fällen durch die Tarifintegrationen zu Harmonisierungsverlusten statt zu Harmonisierungsgewinnen.
Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste stellen bei Tarifintegrationen einen wesentlichen Bestandteil des Finanzierungsbedarfs dar, da diese im Regelfall ausgeglichen werden müssen.