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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 37/2022
Aus dem Marktgemeinderat
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Beschlüsse aus der 49. Sitzung des Marktgemeinderates vom 04.08.2022

Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 08.09.2022 vom Marktgemeinderat genehmigt.

Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.

Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen - Vorstellung der Vorplanung

Beschluss: Der vorgestellten Vorplanung des Büros Steinbacher Consult für den Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zur Förderung von Kreuzungen von Kommunalstraßen mit Staatsstraßen nach Art. 13f Nr. 2 BayFAG bei der Regierung von Schwaben zu stellen. (Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 1)

Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen - Aufstellung des Bebauungsplans Nr.. 32 "Agawang Ost" - Erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen im Rahmen der erneuten Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteilung am Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB.

Es bestehen keine Bedenken.

(Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)

Bauleitplanung Markt Welden - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Reutern" Nr. 38 - Information über die Planung gem. § 4 Abs. 1 BauBG und Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB

Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauleitplanung des Marktes Welden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Reutern“ Nr. 38 und der Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB.

Es bestehen keine Bedenken.

(Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)

Bauleitplanung Markt Welden - 14. Änderung des Flächennutzungsplans - Information über die Planung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB

Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Welden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Es bestehen keine Bedenken.

(Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)

Kapitalertragssteuerpflicht für den Gewinn beim Betrieb gewerblicher Art "Wasserversorgung"

Beschluss: Sofern sich beim Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung“ aufgrund des noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlusses für 2020 ein Gewinn ergibt, so wird dieser nicht an den Markt Zusmarshausen ausgeschüttet. Der Gewinn wird zur Stärkung des Eigenkapitals des BgA stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt.

(Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)