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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Staatliches Gesundheitsamt ordnet Badeverbot für Rothsee in Zusmarshausen an

Grenzwerte bei Kontrolle des Wassers massiv überschritten

Bei einer Routine-Kontrolle der Wasserqualität des Rothsees in Zusmarshausen wurden am vergangenen Montag massive Grenzüberschreitungen im mikrobiologischen Bereich festgestellt. Die Grenzwerte für E. coli-Bakterien und Enterokokken sind mehrfach überschritten – es handelt sich dabei um Fäkalkeime. Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg hat daher bis auf Weiteres ein Badeverbot für das Gewässer ausgesprochen. Es ist von einer Gesundheitsgefährdung für Badegäste auszugehen. Bei Missachtung des Verbots könnten nach dem Baden zum Beispiel Durchfallerkrankungen oder Wundinfektionen auftreten. Personen, die kürzlich im Rothsee baden waren und entsprechende Symptome entwickeln, sollten sich zeitnah an ihre Hausarztpraxis wenden. Landrat Martin Sailer betont: „Die Sicherheit und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität. Das Badeverbot ist eine notwendige Maßnahme, um mögliche gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher des Rothsees um Verständnis und um konsequente Beachtung der Hinweise vor Ort.“ Sobald neue Ergebnisse vorliegen, werden sie auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/badeseen veröffentlicht. Dort ist auch die Wasserqualität der anderen Badeseen einzusehen.