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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 4/2025
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden - Altkleiderspenden - Aktion Hoffnung gibt Tipps

Mit dem 1. Januar 2025 ist die EU-weite neue Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien in Kraft getreten. Die aktion hoffnung sieht die Umsetzung dieser Richtlinie mit großer Sorge. Bereits jetzt leiden die gemeinnützigen Sammlungen unter der Zunahme von minderwertiger und unbrauchbarer (Fast-Fashion)-Kleidung.

Deshalb bittet die aktion hoffnung alle Bürgerinnen und Bürger, bewusst nur tragbare und saubere Textilien zu spenden. Diese werden in den Secondhand-Shops verkauft, Projektpartnern z.B. in Rumänien überlassen oder an gewerbliche Partner zur weiteren Sortierung gegeben. Bei kaputten Schuhen und zerrissener Kleidung handelt es sich um KEINE Kleiderspende, dies schadet der aktion hoffnung.

Die aktion hoffnung weist ausdrücklich darauf hin, dass defekte Textilien über die Restmülltonne entsorgt werden sollen. Dafür werden keinerlei Bußgelder etc. fällig.

Das gehört – in Tüten verpackt - in die Kleidersammlung:

+

gut erhaltene und tragbare Damen-, Herren- und Kinderkleidung

+

Schuhe – paarweise gebündelt

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Handtaschen und Accessoires

+

Faschingskleidung und Trachten

+

Retrokleidung aus vergangenen Jahrzehnten

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Bett-, Tisch- und Haushaltstextilien

Das gehört NICHT in die Kleidersammlung:

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stark beschädigte Textilien (z.B. löchrige Kleidung, kaputter Absatz)

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stark verschmutzte Textilien (z. B. stark zerfetzte oder mit Öl, Farbe oder anderen Substanzen verschmutzte Kleidung)

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nasse Textilien

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Stoff- und Nähreste

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zerschnittene Textilien

Als Faustregel gilt: Eine Kleiderspende ist nur dann sinnvoll, wenn man die Textilien auch einem Freund oder einer Freundin weitergeben würde.