Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 12.09.2024 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
Antrag auf Versetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze in Gabelbach auf Höhe Baugebiet "Am Godel"
Beschluss: Der Markt Zusmarshausen beantragt beim Landkreis Augsburg im Vorgriff auf eine zukünftige Bebauung die Versetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze für den westlichen Ortsausgang im Ortsteil Gabelbach für die Kreisstraße A 4 auf die Höhe der Ortstafel an der nordwestlichen Ecke der Fl.Nr. 56/9 Gemarkung Gabelbach gemäß beigefügten Lageplänen/Luftbildern.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zustimmung des Marktes Zusmarshausen zur Versetzung der OD-Grenze gegenüber dem Landkreis Augsburg und der Regierung von Schwaben zu erklären. (Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)
Änderung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Bezug auf die Ablösemöglichkeit
Unwirksamkeit der Ablösevereinbarungen (§ 15 Abs. 2 EBS) - vorbereitende Satzungsbeschlüsse
Der Rechtsprechung des BVerwG sowie dem Kommentar Matloch/Wiens zum Erschließungsbeitragsrecht folgend, soll die Wirksamkeit eines Ablösevertrages „im Einzelfall nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage anhand einer Abwägung aller sich im Zusammenhang mit Ablöseverträgen ergebenden Umstände und gegenläufigen Interessen“ beurteilt werden. Abs. 2 der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages wird demnach nicht aufgenommen. (Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 3)
Satzungsbeschluss EBS:
Der Marktgemeinderat beschließt die 1. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 09.02.2024 (Anlage 3 zu diesem Beschluss) entsprechend des heute vorliegenden Entwurfs mit den vorstehend beschlossenen Änderungen mit Wirkung zum 01.09.2024.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl wird mit der Ausfertigung und die Verwaltung mit der Bekanntgabe beauftragt. (Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 3)
Standortsuche für einen neuen Tiefbrunnen in Zusmarshausen
Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt beide vorgeschlagenen Standorte zu untersuchen. Es sollen zwei Versuchsbohrungen ausgeschrieben werden. Der bessere Standort ist zu ermitteln und in einer Studie schlüssig darzustellen. Für die geplanten Mehrkosten ist im Haushaltsjahr 2025 ein entsprechender Haushaltsansatz von der Verwaltung einzustellen. Sollte die erste Bohrung sehr gute Aufschlüsse ergeben, ist die zweite Bohrung nicht auszuführen, für die geplante zweite Bohrung sind im Haushaltsjahr 2025 entsprechende Mittel einzustellen. (Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 0)
Fitnessinsel am Rothsee in Kombination mit einem barrierefreien Zugang zum Rothsee
Kooperationsprojekt mit dem Landkreis Augsburg
Beschluss: Der Marktgemeinderat steht dem Vorschlag zum barrierefreien Zugang in den Rothsee positiv gegenüber. (Abstimmungsergebnis: Ja 1 / Nein 12 - Somit ist der Antrag abgelehnt)