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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bürgerversammlungen

Beginn: jeweils 18:30 Uhr

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Rechenschaftsbericht des Bürgermeisters

3.

Anregungen, Anträge, Wünsche

Die Bürgerversammlung begründet das Mitspracherecht des Bürgers. Dabei sollen nicht persönliche, sondern allgemein interessierende Themen angesprochen werden. Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten.

Zur Vorbereitung auf die Bürgerversammlung besteht zusätzlich die Möglichkeit, Anliegen, Anfragen und Anträge bereits 3 Werktage vor der Versammlung schriftlich einzureichen. Grundsätzlich müssen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Empfehlungen der Bürgerversammlungen, die einen zulässigen Antrag sowie einen in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden zustande gekommenen Beschluss voraussetzen, innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Marktgemeinderat behandelt werden.

Alle Einwohner sind zur Bürgerversammlung herzlich eingeladen.