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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bürgerversammlungen 2023

Beginn: jeweils 18.30 Uhr

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Informationen zum Breitbandausbau Zusmarshausen, Wörleschwang, Gabelbachergreut sowie einzelne Anschlüsse im übrigen Gemeindegebiet

3.

Rechenschaftsbericht des Bürgermeisters

4.

Anregungen, Anträge, Wünsche

Die Bürgerversammlung begründet das Mitspracherecht des Bürgers. Dabei sollen nicht persönliche sondern allgemein interessierende Themen angesprochen werden.

Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten. Anträge sind mindestens 3 Tage vorher schriftlich bei der Marktverwaltung einzureichen.

Empfehlungen der Bürgerversammlung sind innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Marktgemeinderat zu behandeln.

Alle Einwohner sind zur Bürgerversammlung herzlich eingeladen.