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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 42/2022
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Abgabefrist für Grundsteuererklärung bis 31.01.2023 verlängert

Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023 verlängert! Damit solle eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Steuerberaterinnen und -berater erfolgen.

Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

In Bayern kann die Grundsteuererklärung auf drei verschiedene Weisen eingereicht werden:

  • elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
  • als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf www.grundsteuer.bayern.de
  • als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern (Rathaus Zusmarshausen: Zimmer 16)

Die Steuerverwaltung unterstützt bei der Abgabe der Grundsteuererklärung durch ein umfangreiches Serviceangebot:

  • Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
  • Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken
  • Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
  • Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77 (Mo.-Do.: 08:00-18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr)
  • Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) über www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html