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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bürgerversammlungen

Im Jahr 2024 finden die Bürgerversammlungen wie folgt statt:

Montag, 21.10.2024 in Gabelbach

Feuerwehrhaus,Bahnhofstraße 6

Dienstag, 22.10.2024 in Steinekirch

Vereinsheim, Vitusstr. 2

Montag, 28.10.2024 in Vallried

Feuerwehrhaus, Haselbergstr. 17

Dienstag, 29.10.2024 in Streitheim

Mehrzweckraum Kindergarten/Feuerwehr, Vitusberg 8

Montag, 18.11.2024 in Wörleschwang

Landgasthof Demharter, Obere Hauptstr. 1

Montag, 02.12.2024 in Wollbach

Vereinsheim, St.-Stephanus-Str. 1

Dienstag, 03.12.2024 in Gabelbachergreut

Vereinsheim, Leonhardstr. 30

Mittwoch, 04.12.2024 in Zusmarshausen

„Alte Posthalterei“, Augsburger Str. 2

Beginn: jeweils 18:30 Uhr

Tagesordnung:
  1. Begrüßung
  2. Rechenschaftsbericht des Bürgermeisters
  3. Anregungen, Anträge, Wünsche

Die Bürgerversammlung begründet das Mitspracherecht des Bürgers. Dabei sollen nicht persönliche, sondern allgemein interessierende Themen angesprochen werden. Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten.

Zur Vorbereitung auf die Bürgerversammlung besteht zusätzlich die Möglichkeit, Anliegen, Anfragen und Anträge bereits 3 Werktage vor der Versammlung schriftlich einzureichen. Grundsätzlich müssen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Empfehlungen der Bürgerversammlungen, die einen zulässigen Antrag sowie einen in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden zustande gekommenen Beschluss voraussetzen, innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Marktgemeinderat behandelt werden.

Alle Einwohner sind zur Bürgerversammlung herzlich eingeladen.