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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 43/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Notwendige Gehölzarbeiten: Naturschutzrechtliche Vorgaben beachten

Die Marktgemeinde weist darauf hin, dass Gehölzarbeiten wie Baumfällungen, Heckenrückschnitte oder größere Gartenumgestaltungen im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar durchgeführt werden sollten. In dieser Zeit ist keine besondere Genehmigung erforderlich (§39 Abs. 5 BNatSchG).

Außerhalb dieses Zeitraums – insbesondere während der Vogelschutzzeit – können die Arbeiten genehmigungspflichtig und kostenpflichtig sein. Eine frühzeitige Planung hilft, dies zu vermeiden.

Bitte beachten Sie: Der Artenschutz gilt ganzjährig! Vor jeder Maßnahme muss geprüft werden, ob sich in Gehölzen geschützte Tierhabitate wie Vogelnester, Baumhöhlen oder Quartiere von Fledermäusen befinden. Falls solche Strukturen vorhanden sind, ist vorab eine Ausnahmegenehmigung bei der Regierung von Schwaben einzuholen (Kontakt: Herr Höß, Tel. 0821 3102 2301, E-Mail: werner.hoess@reg-schw.bayern.de).

Zu Ihrer Absicherung empfehlen wir, die Kontrolle mit datierten Fotos zu dokumentieren. Vielen Dank für Ihre Mithilfe zum Schutz unserer heimischen Tierwelt!