In der Zeit um den Martinstag finden wieder zahlreiche Sankt-Martins-Umzüge statt. Der Markt Zusmarshausen weist darauf hin, dass Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen über das übliche Maß hinaus in Anspruch genommen werden – hierzu zählen auch Martinsumzüge – einer Anzeigepflicht nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unterliegen.
Die entsprechenden Antragsformulare „Anzeige einer Wallfahrt / Prozession“ und „Anzeige einer Veranstaltung“ befinden sich auf der Homepage des Marktes Zusmarshausen, unter der Rubrik „Politik & Verwaltung à Formulare“.