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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Öffentliche Veranstaltungen an sog. „Stillen Tagen“

Gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Feiertagsgesetzes sind an stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der an diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.

Die nächsten "stillen Tage" sind:

Volkstrauertag am 17.11.2024

Buß- und Bettag am 20.11.2024

Totensonntag am 24.11.2024

Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2:00 Uhr und endet jeweils um 24:00 Uhr. Sportveranstaltungen sind erlaubt, ausgenommen am Buß- und Bettag.