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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 45/2025
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden - Landkreis Augsburg: Gebührenermäßigung für digitale Bauanträge

Mit dem Inkrafttreten des 3. Bayerischen Modernisierungsgesetzes wurde auch das Kostenverzeichnis der Bauämter angepasst. Ab sofort gelten im digitalen Bauantragsverfahren des Landkreises Augsburg folgende Ermäßigungsregelungen:

  • 100 Euro Ermäßigung erhält, wer seinen Bauantrag digital eingereicht, die Zustellung der Genehmigung digital beantragt und alle Unterlagen vollständig vorgelegt hat.
  • 75 Euro Ermäßigung erhält, wer seinen Bauantrag digital eingereicht, die Zustellung der Genehmigung in Papierform beantragt und alle Unterlagen vollständig vorgelegt hat.
  • 50 Euro Ermäßigung erhält, wer seinen Bauantrag digital eingereicht hat und seine Genehmigung digital erhält, dessen Unterlagen jedoch unvollständig sind.
  • 25 Euro Ermäßigung erhält, wer seinen Bauantrag digital eingereicht hat, die Genehmigung in Papierform erhält und dessen Unterlagen unvollständig sind.

Unabhängig von der jeweiligen Ermäßigung gilt weiterhin eine Mindestgebühr von 40 Euro. Diese Untergrenze ist notwendig, da Gebühren unterhalb dieses Betrags verwaltungstechnisch nicht angemahnt werden können.