Wer Baudenkmäler verändern oder beseitigen möchte, benötigt hierfür eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Gleiches gilt für das Graben nach Bodendenkmälern oder für Erdarbeiten auf Grundstücken, auf denen solche Denkmäler vermutet werden. Ab sofort bietet der Landkreis Augsburg nun die Möglichkeit, den Antrag bequem und sicher digital einzureichen. Das neue Online-Formular steht unter www.landkreis-augsburg.de/denkmalschutz zur Verfügung. Rückfragen sind bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Augsburg möglich.