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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 47/2022
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Landkreis Augsburg: Weiterhin Einschränkungen in der Fahrerlaubnisbehörde 

Aufgrund von Personalengpässen sowie steigendem Arbeitsaufkommen ergeben sich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises in Gersthofen derzeit längere Bearbeitungszeiten. Obwohl mit Hochdruck daran gearbeitet wird, die bestehenden Rückstände aufzuarbeiten, muss derzeit mit einer Bearbeitungszeit von mindestens acht Wochen gerechnet werden. Das Landratsamt bittet alle von den Einschränkungen betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für etwaige Unannehmlichkeiten und weist darauf hin, insbesondere Verlängerungsanträge für die Lkw-Fahrerlaubnis möglichst frühzeitig zu stellen. Eine Antragstellung ist bereits sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis möglich. Spätestens aber sollte der Antrag drei Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis gestellt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen kann eine problemlose Verlängerung ohne Einschränkungen derzeit leider nicht garantiert werden.