Der Marktgemeinderat Zusmarshausen hat mit der Sitzung vom 03.11.2022 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 beschlossen. Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Zusmarshausen – Zimmer 15 – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung). Die Nachtragshaushaltssatzung wird nachfolgend abgedruckt.
Das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 16.11.2022 Kenntnis von der Nachtragshaushaltssatzung genommen. Nachdem darin keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthalten sind, wurde die Nachtragshaushaltssatzung nicht beanstandet.
Aufgrund Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. GO erlässt der Markt Zusmarshausen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um Euro | vermindert um Euro | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge |
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| gegenüber bisher Euro | auf nunmehr Euro verändert |
| a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben | 400.000 |
| 18.122.600 | 18.522.600 |
| b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben | 1.605.000 |
| 6.844.200 | 8.449.200 |
§ 2
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 3
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.