Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 11. November 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Nördlich und südlich der Straße Breitwies im Ortsteil Wörleschwang" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 27.700 m². Das Plangebiet beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1053, 1062, 1061 und 1060 sowie die Teilflächen mit den Flur-Nrn. 1059 und 1055, jeweils Gemarkung Wörleschwang.
Anlass für die Aufstellung ist zum einen der Bedarf des Marktes, geeignete Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe im Norden zur Verfügung zu stellen. Der Markt Zusmarshausen trägt mit der Bauleitplanung dem sich ergebenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen für ortsansässige Gewerbetreibende Rechnung. Zum anderen soll eine Teilfläche im Süden überplant werden, um eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu sichern.