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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 64 „Nördlich und südlich der Straße Breitwies im Ortsteil Wörleschwang"

Bekanntmachung über die frühzeitige Veröffentlichung und öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 11. November 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Nördlich und südlich der Straße Breitwies im Ortsteil Wörleschwang" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Anlass für die Aufstellung ist zum einen der Bedarf des Marktes, geeignete Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe im Norden zur Verfügung zu stellen. Der Markt Zusmarshausen trägt mit der Bauleitplanung dem sich ergebenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen für ortsansässige Gewerbetreibende Rechnung. Zum anderen soll eine Teilfläche im Süden überplant werden, um eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu sichern.

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat in der Sitzung vom 11. November 2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Nördlich und südlich der Straße Breitwies im Ortsteil Wörleschwang" in der Fassung vom 11. November 2025, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begründung mit Anlagen und Umweltbericht), gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Nördlich und südlich der Straße Breitwies im Ortsteil Wörleschwang" in der Fassung vom 11. November 2025, bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C, werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

von Montag, den 24. November 2025

bis einschließlich Dienstag, den 23. Dezember 2025

im Internet auf der Homepage des Marktes Zusmarshausen unter https://www.zusmarshausen.de/ (Startseite unter Aktuelles) veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auf der Homepage liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes, während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Zusmarshausen, Zimmer 03 im Untergeschoss, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen während der allgemeinen Dienst- und Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich aus. Zur Wahrung der Barrierefreiheit kann während der Öffnungszeiten in den Zimmer Nrn. 10 und 11 im Erdgeschoss des Rathauses eine barrierefreie Einsichtnahme der veröffentlichten Unterlagen angefragt werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an den Markt Zusmarshausen zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan Vorentwurf Nr. 64. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zusmarshausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Zusmarshausen, 13.11.2025
gez.
Bernhard Uhl
Erster Bürgermeister