Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Bürgersprechstunde bei Bürgermeister Bernhard Uhl im Dezember entfällt
Nächster Artikel: Allgemeinverfügung des Landratsamtes Augsburg zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungs-recht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Augsburg
Auslesen der Wasserzähler per Funk
Im gesamten Gemeindegebiet werden in der Zeit vom 5. Dezember 2022 bis 9. Dezember 2022 die Wasserzähler per Funk ausgelesen.
Falls Sie noch private Wasserzähler haben, bitten wir Sie, den jeweiligen Zählerstand mit Angabe der Zählernummer dem Markt Zusmarshausen zu melden:
www.zusmarshausen.de/Politik&Verwaltung/OrtsrechtundFormulare/Formulare/Wasserzählerstandmelden