Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 24.11.2022 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 19.07.2022 zur Situation des Rothsee
Beschluss:
Der Antrag der Bürgerliste Zusmarshausen vom 19.07.2022 wird vom Marktgemeinderat angenommen. (Abstimmungsergebnis: Ja 4 / Nein 11 - Somit ist der Antrag abgelehnt)
Fahrradangebotsstreifen Zusmarshausen
Vorstellung verschiedener Varianten zur Fahrradfahrerführung in Zusmarshausen
Beschluss 1:
Der TOP 3 soll heute abgesetzt werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 4 / Nein 11 - Somit ist der Antrag abgelehnt.)
Beschluss 2:
Aufgrund des Antrags aus der Bürgerversammlung soll die mögliche Umsetzung von Angebotsstreifen für Fahrradfahrer durchgeführt werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 7)
Beschluss 3:
Der Marktgemeinderat stimmt der Variante 2, dem Angebotsstreifen für Fahrradfahrer entlang der Wertinger Str. (St 2027) - Marktplatz (ohne Schutzstreifen) - Schloßstraße (St 2027) - Geh- und Radweg (St 2027) zu. Ferner soll geprüft werden, in welcher Form im Bereich des Marktplatzes eine Markierung möglich ist. (Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 7)
Fitnessinsel in Zusmarshausen - Vorstellung möglicher Standorte
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Realisierung von einem Bewegungsparcours aus Calisthenics-Geräten am Nordufer des Rothsees. Die erforderlichen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2023 einzuplanen. (Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 4)
Augsburger Verkehrsverbund (AVV) - zusätzliche Fahrten aufgrund der Übernahme von Werksverkehren in den Linienverkehr und Kostenübernahme
Beschluss:
Die Aufnahme der zusätzlichen Fahrten aufgrund der Übernahme von Werksverkehren in den Linienverkehr wird befürwortet. Dies soll zum Fahrplanwechsel 2022/2023 erfolgen. Mit der Kostenübernahme durch den Markt Zusmarshausen von 40 % besteht Einverständnis unter der Voraussetzung, dass sich auch der Landkreis Augsburg im Rahmen des ÖPNV-Förderprogrammes mit 60 % daran beteiligt. Die Kostenübernahme gilt zunächst für ein Jahr. (Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 3)