Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Im Zusammenhang mit der Wahl weist die Marktverwaltung Zusmarshausen darauf hin, dass das Aufstellen von Wahlplakaten gemäß der Plakatierungsverordnung vom 07.03.2024 frühestens sechs Wochen vor dem Wahltermin, also ab dem 12. Januar 2025, erlaubt ist.
Die Wahlplakate müssen spätestens eine Woche nach dem Wahltag, also bis zum 2. März 2025, wieder entfernt werden.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
In den Ortsteilen Gabelbach, Gabelbachergreut, Steinekirch, Streitheim, Vallried, Wörleschwang und Wollbach dürfen je politischer Partei maximal 4 Plakate aufgehangen werden
Im Hauptort Zusmarshausen sind je politischer Partei maximal 10 Plakate zulässig
Die Parteien werden gebeten, sich an die Vorgaben zu halten.