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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 49/2022
Aus dem Marktgemeinderat
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Beschlüsse aus der 55. Sitzung des Marktgemeinderates vom 03.11.2022

Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 01.12.2022 vom Marktgemeinderat genehmigt.

Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.

Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen, Augsburger Str. 9 und 9 a, Zusmarshausen; Konkretisierung der Ziele der Sanierungssatzung

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat stimmt den vom Ersten Bürgermeister Bernhard Uhl vorgeschlagenen Abstimmungsmodus zur Auswahlentscheidung zu. Über jeden einzelnen Vorschlag wird abgestimmt. (Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0)

Beschluss 2:

Vorschlag der Bürgerliste Zusmarshausen:

Als städtebauliches Ziel ist das Anwesen „Krone“ als Bürgerhaus zu verwenden (Bibliothek, Cafe, Bildungsangebote für Jung und Alt wie Lesungen, Kindertheater etc.; Verlagerung der Musikschule, damit Erweiterungsmöglichkeit des Rathauses im Pfarrhof. (Abstimmungsergebnis: Ja 4 / Nein 12 - Somit ist der Antrag abgelehnt.)

Beschluss 3:

Vorschlag der Freien Wähler:

An den bestehenden ISEK-Zielen soll festgehalten werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 7)

Beschluss 4:

Vorschlag von MR Bermeitinger:

An der Stelle des Anwesens „Krone“ soll ein Generationenhaus mit betreutem Wohnen verfolgt werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 1 / Nein 15 - Somit ist der Antrag abgelehnt.)

Beschluss 5:

Vorschlag 3. Bürgermeister Christian Weldishofer und MR Hubert Kraus:

Als städtebauliches Ziel soll die Schaffung einer Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr sowie die Zentralisierung öffentlicher Einrichtungen definiert werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 4 / Nein 12 - Somit ist der Antrag abgelehnt.)

Generalbeschluss:

Der Marktgemeinderat konkretisiert die Ziele der Sanierungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen, dahingehend, dass an den bestehenden Zielen aus dem ISEK-Abschlussbericht festgehalten werden soll. (Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 7)

Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zum Haushalt 2022 und dessen Anlagen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtrag zum Haushaltsplan 2022 mit den darin enthaltenen Ansätzen und den Anlagen. Einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bis zu einem Betrag von 2.704.200 € wird zugestimmt. Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. (Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 4)

Jahresrechnung 2020 - Feststellung und Entlastung

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Abschlusszahlen in Einnahmen und Ausgaben festgestellt:

im Verwaltungshaushalt mit 17.040.275,78 €

und im Vermögenshaushalt mit 5.120.403,43 €

Der Jahresrechnung 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0