Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 30.11.2023 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
Fortschreibung Teilfachkapitel IV B 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Augsburg, Stellungnahme
Ausschluss Suchraumgebiet 81
Beschluss: Im Rahmen der informellen Anhörung des Regionalen Planungsverbandes Augsburg zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 – Nutzung der Windenergie wird vom Markt Zusmarshausen folgende Rückmeldung gegeben:
Der Markt Zusmarshausen ist Grenzgemeinde zu Jettingen-Scheppach, Landkreis Günzburg, Regionalplan Donau-Iller. Insbesondere die Ortsteile Gabelbach und Gabelbachergreut und Vallried liegen im Westen des Landkreises Augsburg und des Marktes Zusmarshausen und grenzen direkt über eine horizontale Gemarkungsgrenze entlang der Bundesautobahn A 8 an den nächsten Regionalplan Donau-Iller an. Es ist aufgrund der Suchraumkarte von Donau-Iller (informelle Beteiligung der Gemeinden des Regionalplanes Donau-Iller vom 15.05.2023 bis 14.07.2023) damit zu rechnen, dass die Ziele der Bundesregierung zur Energiewende auf der Ebene der Landesregierungen zu einer vermehrten Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen dazu führen wird, dass diese „Grenzorte“ im RP Augsburg, gleichzeitig „Grenzorte“ im RP Donau-Iller von zwei Seiten in Anspruch genommen werden. Die Einfluss- bzw. Mitwirkungsmöglichkeiten des Marktes Zusmarshausen im Regionalplan Donau-Iller sind eingeschränkt. Der Markt Zusmarshausen bittet deshalb den Regionalen Planungsverband Augsburg in seinem Regionalplan auf diese Grenzorte besonders Rücksicht zu nehmen und die vorgeschlagenen Suchräume im Bereich der Ortsteile Gabelbach und Gabelbachergreut und Vallried zurückzunehmen, um die 2fach-Belastung zu reduzieren.
Es ergeht noch der Hinweis, dass bei der jetzigen Suchraumkarte der Markt Zusmarshausen mit mehr als mit 1,8 % seiner Fläche mit Vorranggebieten für Windkraft „belastet“ sein wird. Eine Rücknahme des jetzigen Ausdehnungsbereiches wäre also auch aus dieser Sicht vertretbar.
Dies bedeutet einen Ausschluss vom Suchraumgebiet 81. (Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 7)
Fortschreibung Teilfachkapitel IV B 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Augsburg, Stellungnahme
Natur und Umwelt
Beschluss: Die für die Marktgemeinde Zusmarshausen vorgesehenen Suchräume für die Nutzung der Windenergie betreffen fast ausschließlich Waldflächen, die alle im Naturpark Westliche Wälder gelegen sind. Der Naturpark Westliche Wälder hat schon durch den 6-spurigen Ausbau der Autobahn A8 und der Anlage von P-WC-Flächen im Streitheimer Forst große Beeinträchtigungen in naturschutzfachlicher Hinsicht nicht nur auf der Gemarkung Zusmarshausen hinnehmen müssen.
Deshalb muss die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) insbesondere im Naturpark Westliche Wälder mit besonderer Sorgfalt geprüft werden.
Durch die direkte Überbauung von Waldflächen und die Anlage von ergänzender Infrastruktur (Wege, Parkplätze, Stromtrassen, die Scheuch- und Barrierewirkung sowie Beunruhigung durch die WEA) gehen Lebensräume im Wald, speziell im Kronenbereich und im Luftraum darüber verloren. Betriebsbedingte Auswirkungen der Anlagen sind Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen mit der WEA, die Störung von Brut- und Raststätten sowie Zugbahnen (z.B. auch durch Befeuerung) sowie die Beeinträchtigung oder der Verlust von essentiellen Habitaten wie Brut- Balz- und Nahrungsarealen. Im Einzelnen seien genannt: Fledermausquartiere in Altholzbeständen, Jagdhabitate und Balzareale von Greifvögeln (Baumfalke, Schwarzmilan, Rotmilan, Wespenbussard) sowie Großvogelarten wie Graureiher, Weiß- und insbesondere Schwarzstorch. Bei den Fledermäusen sind der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus bei Transferflügen aufgrund der Flughöhe und der großräumigen Wanderbewegungen beider Arten besonders kollisionsgefährdet. Alle explizit genannten Arten sind im Naturpark Westliche Wälder auf der Gemarkung Zusmarshausen nachgewiesen.
Aus naturschutzfachlicher Sicht kommen für WEA im Wald nur intensiv forstwirtschaftlich genutzte Wälder in Frage. Ausschlussgebiete sollten selbst bei nicht expliziter Ausweisung als Schutzgebiet landschaftsprägende und der Erholung dienende Bestände, Wanderkorridore von Vögeln und Fledermäusen und Gebiete mit Vorkommen gefährdeter Arten sein. Dazu kommen Waldränder sowie Flächen, die für eine naturnahe oder natürliche Waldentwicklung genutzt werden sollen. Gerade letztgenannten Flächen kommt im Zuge des durch den Klimawandels zwingend erforderlichen Waldumbaus eine enorme Bedeutung zu. Hier sollte in enger Abstimmung mit den Zielen der Forstwirtschaft und der Naturschutzbehörden über zukünftige Standorte von WEA in Waldflächen agiert werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 4)
Fortschreibung Teilfachkapitel IV B 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Augsburg, Stellungnahme
Schutz geschützter Landschaftsbestandteile
Beschluss: Geschützte Landschaftsbestandteile sind ebenfalls besonders zu schützen und ggf. aus der Suchraumkarte herauszunehmen. (Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 3)
Fortschreibung Teilfachkapitel IV B 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Augsburg, Stellungnahme
Ausschluss Suchraumgebiet 78
Beschluss: Der Suchraum 78 der Suchraumkarte soll ganz aufgegeben werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 0 / Nein 15 - Somit ist der Antrag abgelehnt - Das bedeutet, dass der Suchraum 78 erhalten bleibt.)
Fortschreibung Teilfachkapitel IV B 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Augsburg, Stellungnahme
Reduzierung Suchraumgebiet 78
Beschluss: Der Suchraum 78 der Suchraumkarte soll reduziert werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 1 / Nein 14 - Somit ist der Antrag abgelehnt - Das bedeutet, dass der Suchraum 78 nicht reduziert werden soll.)
Fortschreibung Teilfachkapitel IV B 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Augsburg, Stellungnahme
Vorrang Suchraumgebiet 103
Beschluss: Der Suchraum 103 soll bevorzugt für Windenergieanlagen angeboten werden, aber in wesentlich kleinerem Umfang als in der Suchraumkarte dargestellt. Es wird der bevorzugte Bereich aus Nr. 103 anschließend zeichnerisch dargestellt. (Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 5)
Fortschreibung Teilfachkapitel IV B 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Augsburg, Stellungnahme
Vorrang Suchraumgebiet 89
Beschluss: Der Suchraum 89 soll bevorzugt für Windenergieanlagen angeboten werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 3)
Fortschreibung Teilfachkapitel IV B 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Augsburg, Stellungnahme
Ausschluss Suchraumgebiet 93
Beschluss: Der Suchraum 93 soll auf der Gemarkung des Marktes Zusmarshausen aufgegeben werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 7 / Nein 8 - Somit ist der Antrag abgelehnt.
Das bedeutet, der Suchraum 93 auf der Gemarkung des Marktes Zusmarshausen soll erhalten bleiben.)
Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm - Augsburg, Raumordnungsverfahren; Gelegenheit zur Stellungnahme
Beschluss: Auf Vorschlag vom beauftragten RA Benno Ziegler soll eine Petition zum Bayerischen Landtag mit der Bitte um Gewährung einer Fristverlängerung bis 29.02.2024 für das Raumordnungsverfahren Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm - Augsburg vorbereitet und eingereicht werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0)