Titel Logo
Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen - Mach mit! – Werde Wahlhelfer/-in bei den Kommunalwahlen 2026

Am Sonntag, 8. März 2026 finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen (Kommunalwahl 2026) statt. Gewählt wird der Erste Bürgermeister und der Marktgemeinderat für Zusmarshausen sowie der Landrat und Kreistag. Nur mit der tatkräftigen Hilfe von Wahlhelfern am Wahltag können wir diese Wahl erfolgreich durchführen.

Ihre Unterstützung beim ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl ist ein wichtiges Ehrenamt und wird mit einer Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) honoriert. Wenn Sie Interesse haben, Teil dieses wichtigen Prozesses zu sein, freuen wir uns auf Ihre Unterstützung!

Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jeder ab 18 Jahre werden, der selbst in der Marktgemeinde Zusmarshausen wahlberechtigt ist.

Der Einsatz im Wahlvorstand umfasst im Wesentlichen die Mitwirkung am Wahltag von ca. 8:00 Uhr bis zum Abschluss der Stimmenauszählung (Einteilung in verschiedene Schichten), bei Briefwahl ab ca. 16:00 Uhr

Manche Arbeitgeber gewähren ehrenamtlichen Wahlhelfern einen Freizeitausgleich. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Arbeitgeber.

Sollten Sie Interesse an einer Mithilfe in einem Wahllokal haben, wenden Sie sich bitte 12. Dezember 2025 an Frau Beate Wagner (Tel. 08291/87-21 oder per Mail: beate.wagner@zusmarshausen.de).

Die Gemeindeverwaltung benötigt Ihre Mithilfe am Tag der Wahl. Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit benötigen Sie keine besonderen Vorkenntnisse. Sie erhalten eine gründliche Wahleinweisung am Wahlsonntag bzw. erhalten die Schriftführer eine gesonderte Einweisung.

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese wichtige Aufgabe unterstützen würden.