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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Plakatierung für die Kommunalwahlen 2026

Die Kommunalwahl findet am 08.03.2026 statt. Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl weist der Markt Zusmarshausen darauf hin, dass das Aufstellen von Wahlplakaten, aufgrund der Plakatierungsverordnung vom 07.03.2024, frühestens sechs Wochen vor dem Wahltermin (ab dem 25.01.2026) erlaubt ist.

Die Wahlplakate müssen spätestens eine Woche nach dem Wahltag (bis zum 15.03.2026) entfernt werden.

Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen, hinsichtlich der Anzahl der Plakate:

  • In den Ortsteilen Gabelbach, Gabelbachergreut, Steinekirch, Streitheim, Vallried, Wörleschwang und Wollbach sind je politischer Partei / Wählergruppe, maximal 4 Plakate zulässig.
  • Im Hauptort Zusmarshausen sind je politischer Partei/Wählergruppe, maximal 10 Plakate zulässig.

Bei der Anbringung der Plakate, ist die Sicherheit des Straßen- und Fußgängerverkehrs zu gewährleisten.

Der Markt Zusmarshausen bittet alle Parteien, sich an die Vorgaben zu halten.

Hinsichtlich der Aufstellung von Sondergroßflächen, können Sie sich direkt an Fr. Hartmann (sophia.hartmann@zusmarshausen.de oder Tel.: 08291/87-18) wenden.