Bitte beachten Sie, dass das Gewerbe- und Gaststättenamt des Marktes Zusmarshausen im Zeitraum vom 24.12.2025 bis 06.01.2026 nicht besetz ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis und weisen darauf hin, dass Gewerbean-, Gewerbeum-, und Gewerbeabmeldungen, welche zum Jahresende oder Jahresbeginn wirksam werden sollen, bereits im Vorfeld oder auch rückwirkend erfasst werden können. Die Vordrucke finden Sie unter www.zusmarshausen.de (Politik & Verwaltung / Formulare).