Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 26.01.2023 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. - Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln
Beschluss 1: Dem Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. wird eine Zuwendung für das Haushaltjahr 2023 in Höhe von 0,50 € pro Einwohner gewährt. Der Förderantrag ist im nächsten Jahr erneut zu stellen. (Abstimmungsergebnis: Ja 7 / Nein 7 - Damit ist der Beschluss abgelehnt.)
Beschluss 2: Dem Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. wird eine Zuwendung für das Haushaltjahr 2023 in Höhe von 1,00 € pro Einwohner gewährt. Der Förderantrag ist im nächsten Jahr erneut zu stellen. (Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 6)
Jahresrechnung 2021 - Vorlage und Beschlussfassung
Beschluss: Die Jahresrechnung 2021 wird dem Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt und zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)
Städtebauförderung - Bedarfsanmeldung für das Jahr 2023
Beschluss 1: Der Marktgemeinderat befürwortet grundsätzlich eine Bedarfsanmeldung für das Jahr 2023. (Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0)
Beschluss 2: Der Ansatz i.H.v. 100.000€ für die Machbarkeitsstudie „Neue Mitte“ soll für das Jahr 2023 erfolgen. (Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 2)
Beschluss 3: Der Ansatz i.H.v. 500.000€ für den Grunderwerb „Marktplatz 9“ soll für das Jahr 2023 erfolgen. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 1)
Beschluss 4: Der Ansatz i.H.v. 30.000€ für die Broschüre zum kommunalen Förderprogramm für das Sanierungsgebiet „Alter Ortskern“ soll für das Jahr 2023 erfolgen. (Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0)
Beschluss 5: Der Ansatz i.H.v. 20.000€ für die „Kleinmaßnahmen“ zum kommunalen Förderprogramm soll für das Jahr 2023 erfolgen. (Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0)
Beschluss 6: Der Ansatz i.H.v. 10.000€ für die Sanierungsbetreuung soll für das Jahr 2023 erfolgen. (Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0)
Antrag der Freien Wähler Fraktion vom 30.09.2022 - Projekt Zusser Zukunft: Antrag auf Neubau eines Jugendzentrums
Beschluss 1: Es soll in einem Beschluss über alle drei Standorte gemeinsam abgestimmt werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 7 - Damit ist der Antrag angenommen.)
Beschluss 2: Der Marktgemeinderat befürwortet den Antrag der Freien Wähler Fraktion vom 30.09.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Standorte für den Neubau eines Jugendzentrums zu prüfen.
| 1.) | Im Bereich Schulzentrum, Sportgelände und Umgebung |
| 2.) | Im Bereich Festplatz und Umgebung |
| 3.) | Im Bereich Grundstück der Spitalstiftung und Umgebung. |
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0
Antrag der CSU-Fraktion vom 13.09.2022 - Errichtung eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Streitheim
Beschluss: Der Marktgemeinderat befürwortet den Antrag der CSU-Fraktion vom 13.09.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für einen Spielplatz auf der Fläche mit der Fl.Nr. 139/11, Gemarkung Streitheim, aufzustellen und entsprechende Angebote einzuholen. Die Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2023 einzuplanen. (Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0)
Markt Burtenbach, Bebauungsplan "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle" - Vorentwurf
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bebauungsplan „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle“ des Marktes Burtenbach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping). Es bestehen keine Bedenken. (Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0)
Markt Burtenbach, Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle" - Vorentwurf
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Scoping
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle“ des Marktes Burtenbach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping). Es bestehen keine Bedenken. (Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0)