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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 5/2024
Aus dem Marktgemeinderat
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Beschlüsse aus der 79. Sitzung des Marktgemeinderates vom 30.11.2023

Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 25.01.2024 vom Marktgemeinderat genehmigt.

Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.

3. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 Gewerbegebiet Wollbach - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung, §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB

Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen in der Zusammenstellung/Synopse und dem Skript „Schleppkurvenprüfung“ des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult gemäß den eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken (die Synopse wird der Niederschrift als Anlage 3 beigelegt und ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift; das Skript „Schleppkurvenprüfung“ wird der Niederschrift als Anlage 4 beigelegt und ist ebenfalls Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift). (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

3. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 Gewerbegebiet Wollbach - Satzungsbeschluss

Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 Gewerbegebiet Wollbach in der Fassung vom 30.11.2023, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Anlagen als Satzung. Die beiliegende Fassung ist Bestandteil der Niederschrift als Anlage 6.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrages für die Erweiterung der Kläranlage und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung - Festlegung der Beitragsfinanzierungsquote für die Erweiterung der Kläranlage

Beschluss: Die Verbesserung der bestehenden Entwässerungseinrichtung (Kläranlage) wird mit einer Beitragsfinanzierungsquote in Höhe von 100 % über sog. Verbesserungsbeiträge finanziert. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Vorbereitungen zu treffen und eine Beitragssatzung für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung zur Beschlussfassung vorzulegen. (Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 4)

Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrages für die Erweiterung der Kläranlage und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung - Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes

Beschluss: Für die Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung soll ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 2 % berücksichtigt werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 3)

Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrages für die Erweiterung der Kläranlage und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung - Festlegung der Gebührensätze

Beschluss 1: Bei den Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wird ab 01.01.2024 auch eine jährliche Grundgebühr erhoben. (Abstimmungsergebnis: Ja 5 / Nein 9 - Somit ist der Antrag abgelehnt.)

Beschluss 2: Unter Berücksichtigung der Beitragsfinanzierungsquote von 100 %, der Berücksichtigung des kalkulatorischen Zinssatzes von 2 %, der Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre, keiner Erhebung einer Grundgebühr, wird eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,56 €/cbm und eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,31 €/qm ab 01.01.2024 beschlossen. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrages für die Erweiterung der Kläranlage und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung - Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Zusmarshausen (BGS-EWS)

Beschluss: Dem Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Einzelbeschlüsse und Änderungen wird zugestimmt. Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekanntzumachen. Die Satzung wird als Anlage 8 dem Protokoll beigefügt und ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung -Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes

Beschluss: Für die Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung soll ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 2 % berücksichtigt werden. (Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 2)

Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Festlegung der Gebührensätze

Beschluss 1: Bei den Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung wird ab 01.01.2024 eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 100,-- für den Standardzähler (bis 4 cbm/h), für Zähler bis 10 cbm/h 250,-- € und für Zähler über 10 cbm/h 400,-- € erhoben. (Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 6)

Beschluss 2: Unter der Berücksichtigung des kalkulatorischen Zinssatzes von 2 %, der Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre, einer jährlichen Grundgebühr in Höhe von 100,00 € für den Standardzähler (bis 4 cbm/h), für Zähler bis 10 cbm/h 250,00 € und für Zähler über 10 cbm/h 400,00 € wird eine Benutzungsgebühr für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung in Höhe von 2,60 € /cbm ab 01.01.2024 beschlossen. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung -Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Zusmarshausen (BGS-WAS)

Beschluss 1: Die jährliche Grundgebühr für Nebenwasserzähler (Gartenzähler) wird auf 30,00 € angehoben. (Abstimmungsergebnis: Ja 7 / Nein 7 - Somit erfolgt eine Anhebung der Grundgebühr für Nebenwasserzähler (Gartenzähler) auf 20,00 €.)

Beschluss 2: Dem Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Einzelbeschlüsse und Änderungen wird zugestimmt. Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekanntzumachen. Die Satzung wird als Anlage 10 dem Protokoll beigefügt und ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. (Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 0)

(Anmerkung: Die Veröffentlichung erfolgte am 11.01.2024 im Marktboten)