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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anleinen von Hunden gemäß Hundehaltungsverordnung

Bei der Marktverwaltung gehen derzeit vermehrt Klagen darüber ein, dass Hunde im Gemeinegebiet ohne Leine laufengelassen werden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger schildern die Hunde zwar als nicht nicht aggressiv, sondern als lediglich neugierig bzw. schlecht erzogen. Allerdings kommen diese Hunde oftmals Passanten oder anderen Hunden sehr nahe ohne dass die Hundebesitzer aufgrund eines zu großen Abstands eingreifen können.

Aus diesem Grund wird nochmals auf die neu erlassene Hundehaltungsverordnung vom 23.06.2023 hingewiesen, insbesondere auf § 1 Leinenpflicht und § 3 Verhaltensregelungen

Um ein gutes Miteinander von Hundebesitzern und Passanten zu gewährleisten, wird um Beachtung der Hundehaltungsversordnung und um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für mögliche Ängste von Nicht-Hunde-Besitzern gebeten.