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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße zwischen Augsburger Straße und Frühlingstraße

in der Gartenstraße zwischen Augsburger Straße und Frühlingstraße

Der zuständige Haupt- und Finanzschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.11.2023 mit einem Antrag zur Verbesserung der Sicherheit des Schulweges im Bereich der Gartenstraße zwischen der Augsburger Straße und Frühlingstraße befasst.

Gegenstand des Antrages war u. a. die Prüfung zur Umsetzung eines erhöhten Gehweges in der Gartenstraße zwischen der Augsburger Straße und Frühlingstraße. Nachdem bei der Errichtung eines Gehweges die erforderlichen Fahrbahnbreiten bei auftretendem Gegenverkehr nicht mehr gegeben sind, wäre dies nur in Form einer Einbahnstraßenregelung möglich.

In diesem Zusammenhang hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, eine Einbahnstraßenregelung gemäß dem untenstehenden Verkehrszeichenplan zunächst auf Versuchsbasis durchzuführen. Die verkehrsrechtliche Anordnung tritt hierfür voraussichtlich nach den Weihnachtsferien im neuen Jahr 2024 in Kraft. Der Vollzug der verkehrsrechtlichen Anordnung wird in einer der nachfolgenden Ausgaben des Marktboten bekanntgegeben.