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Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Feiertagsgesetzes, sind an stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der an diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.

Der nächste „Stille Tag“ ist: Heiliger Abend (24.12.2024)

Der Schutz des stillen Tages beginnt um 14:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr. Sportveranstaltungen sind erlaubt.