Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 die Weiterführung und Erweiterung des Geltungsbereiches im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 58 "Beim Kirchle", Vallried, beschlossen. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 16.01.2020 gefasst, jedoch verzögerte sich das Vorhaben u.a., weil festgestellt wurde, dass der betreffende Bereich eventuell hochwassergefährdet ist. Nachdem hierzu entsprechende Untersuchungen durchgeführt und mögliche Lösungs-Maßnahmen mit den zuständigen Fachbehörden durchgeführt wurden, wird das Bauleitplanverfahren auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs, Variante 2.1 weitergeführt; das Mehrfamilienhaus bleibt im ermittelten Überschwemmungsbereich mit der Konsequenz, dass für dieses Gebäude Festsetzungen für hochwasserangepasstes Bauen zu treffen sind.
Ferner hat der Marktgemeinderat die Aufnahme der Grundstücke mit den Flur Nrn. 2 (Kirchle), 3/1 (Teilfl.), 4 (Teilfl.), 5, 6 (Teilfl.), 112 (Teilfl., Haselbergstraße), 129 (Teilfl., Weg), 141 (Teilfl. Eichbergstraße) sowie den Flur Nrn. 3 (Teilfläche der landwirtschaftlichen Hofstelle), sowie 6 und 6/1 (Retentionsraumausgleich), jeweils Gmkg. Vallried, beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst somit eine Fläche von ca. 2,84 ha. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.
Das Ziel ist die maßvolle Weiterentwicklung des südöstlichen Ortsrandes von Vallried und die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Das Areal ist bislang sehr locker bebaut. Es liegt etwas abgelegen vom Hauptort Vallried im Talraum und wird im Wesentlichen durch die Kapelle „St. Maria“ samt markantem Baumbestand (Naturdenkmal) geprägt.
Der Beschluss zur Weiterführung des Bauleitplanverfahrens und Erweiterung des Geltungsbereichs wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
(nichtmaßstäblicher Lageplan)