Die o.g. Sitzungsniederschrift wurde am 30.01.2025 vom Marktgemeinderat genehmigt.
Der vollständige Text ist auf der Homepage des Marktes (www.zusmarshausen.de) veröffentlicht.
Neuerlass Hebesatzsatzung Grundsteuer A und B mit Wirkung vom 01.01.2025
Beschluss zu Hebesatz Grundsteuer A:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Hebesatz für die Grundsteuer A mit Wirkung vom 01.01.2025 auf 395 v.H. festzulegen.
Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 7
Beschluss 1 zu Hebesatz Grundsteuer B:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Hebesatz für die Grundsteuer B mit Wirkung vom 01.01.2025 auf 395 v.H. festzulegen.
Abstimmungsergebnis: Ja 0 / Nein 16 (somit ist der Antrag abgelehnt).
Beschluss 2 zu Hebesatz Grundsteuer B:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Hebesatz für die Grundsteuer B mit Wirkung vom 01.01.2025 auf 300 v.H. festzulegen.
Abstimmungsergebnis: Ja 6 / Nein 10 (somit ist der Antrag abgelehnt).
Beschluss 3 zu Hebesatz Grundsteuer B:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Hebesatz für die Grundsteuer B mit Wirkung vom 01.01.2025 auf 261 v.H. festzulegen.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 4
Satzungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die Hebesatzsatzung vom 19.11.2024 (Anlage 1 zu diesem Beschluss) entsprechend des heute vorliegenden Entwurfs mit den vorstehend beschlossenen Hebesätzen der Grundsteuer A und B mit Wirkung vom 01.01.2025.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl wird mit der Ausfertigung und die Verwaltung mit der Bekanntgabe beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0
Zuschussantrag Kath. Kirchenstiftung St. Vitus, Modestus, und Kreszentia Steinekirch
Generalsanierung Pfarrhaus Steinekirch
Beschluss: Der Katholischen Kirchenstiftung St. Vitus, Modestus und Kreszentia Steinekirch wird ein Zuschuss in Höhe von 27.300,00 € für die Generalsanierung des Pfarrhauses in Steinekirch, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2025, bewilligt.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0
Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2016 bis 2021 und der Kasse sowie für das Prüfungsgebiet des Bauwesens - Stellungnahme zum Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Berichten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2016 bis 2021 und der Kasse sowie für das Prüfungsgebiet des Bauwesens des Marktes Zusmarshausen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme nach den Feststellungen des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses an das Landratsamt Augsburg weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 0
Städtebauförderung - Bedarfsanmeldung 2025
Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt im Rahmen der Bedarfsanmeldung für die Städtebauförderung folgende Mittel anzumelden:
Ausbau Kapellenstraße 1.000.000€
Machbarkeitsstudie Neue Mitte 100.000€
Kommunales Förderprogramm (Kleinmaßnahmen) 25.000€
Sanierungsbetreuung 10.000€
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 1
Bauleitplanung Markt Welden - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Haldenloh III"
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB Kenntnis von der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ des Marktes Welden. Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 0