Aufgrund Art. 9 BaySchFG i. V. m. Art. 40 KommZG sowie Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Zusmarshausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.446.100 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 145.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.082.500 € (Verwaltungsumlage) festgesetzt und nach der Zahl der Mittelschüler/M-Schüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Zusmarshausen und die Zahl der Grundschüler aus dem Schulsprengel des Marktes Zusmarshausen auf den Markt Zusmarshausen umgelegt. |
| 2. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 0,00 € (Investitionsumlage) festgesetzt. |
| 3. | Für die Berechnung der Verwaltungs- und Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl auf 155 Mittelschüler/M-Schüler und 254 Grundschüler insgesamt auf 409 Schüler festgesetzt. |
| 4. | Die Verwaltungsumlage wird je Mittel-/M- bzw. Grundschüler auf 2.646,70 € festgesetzt. |
| 5. | Die Investitionsumlage wird je Mittel-/M- bzw. Grundschüler auf 0,00 € festgesetzt. |
§ 5
Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.