Zusmarshausen - Der Marktbote
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Funktionsprüfung von Sirenen
Nächster Artikel: Drei Monate Fairteiler Zusmarshausen: Foodsaver und Marktgemeinde ziehen positive Bilanz
Haushaltssatzung des Schulverbandes Zusmarshausen (Landkreis Augsburg) für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund Art. 9 BaySchFG i. V. m. Art. 40 KommZG sowie Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Zusmarshausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.498.100 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 157.900 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 1.115.300 € (Verwaltungsumlage) festgesetzt und nach der Zahl der Mittelschüler/M-Schüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Zusmarshausen und die Zahl der Grundschüler aus dem Schulsprengel des Marktes Zusmarshausen auf den Markt Zusmarshausen umgelegt.
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 47.600 € (Investitionsumlage) festgesetzt.
- Für die Berechnung der Verwaltungs- und Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl auf 147 Mittelschüler/M-Schüler und 265 Grundschüler insgesamt auf 412 Schüler festgesetzt.
- Die Verwaltungsumlage wird je Mittel-/M- bzw. Grundschüler auf 2.707,04 € festgesetzt.
- Die Investitionsumlage wird je Mittel-/M- bzw. Grundschüler auf 115,53 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Zusmarshausen, 21.02.2024
Schulverband Zusmarshausen
gez.
Bernhard Uhl
Schulverbandsvorsitzender