Bürgermeister Bernhard Uhl und Robert Wiest aus dem Sachgebiet „Planen und Bauen“ vor dem bereits montierten Gefahrzeichen, das auf die Lichtzeichenanlage hinweisen soll.
Die Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Ampelanlage an der Wertinger Straße (Staatsstraße 2027) im Bereich der Abzweigung Karlstraße beschäftigt die Marktgemeinde Zusmarshausen bereits seit Längerem. Bürgerinnen und Bürger hatten sich an die Verwaltung gewandt und teilten mit, dass die bisherigen Schaltzeiten der Ampel als zu kurz empfunden werden und ein sicheres Überqueren der Straße – insbesondere für Kinder – erschwert sei.
Vor diesem Hintergrund fand Ende Oktober 2025 ein Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Rathauses, der Polizeiinspektion Zusmarshausen, der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg-Land, der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Augsburg, Mitgliedern des Marktgemeinderates sowie betroffenen Eltern statt.
Da die Zuständigkeit für Maßnahmen an der Staatsstraße beim Staatlichen Bauamt sowie beim Landratsamt Augsburg als Straßenverkehrsbehörde liegt, wurden im Rahmen des Termins verschiedene Verbesserungsvorschläge an die zuständigen Fachstellen herangetragen.
Nach Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung wurden in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit festgelegt. Vorgesehen ist die Montage von zwei zusätzlichen Signalgebern, um die Sichtbarkeit der Lichtsignalanlage zu erhöhen und die Aufmerksamkeit des Fahrzeugverkehrs zu stärken. Darüber hinaus wird die „Alles Rot Zeit“ für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr um eine Sekunde verlängert, um möglichen Rotlichtverstößen durch den Fahrzeugverkehr entgegenzuwirken. Ergänzend wird das Gefahrzeichen „Lichtsignalanlage“ angebracht, um Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf die Ampelanlage hinzuweisen und die Verkehrssituation zusätzlich zu verdeutlichen. Bürgermeister Bernhard Uhl betont:
„Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger – insbesondere unserer Kinder – hat für uns oberste Priorität. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden konnten konkrete Verbesserungen auf den Weg gebracht werden.“
Die Marktgemeinde Zusmarshausen wird das Thema weiterhin aufmerksam begleiten und sich weiterhin für eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit einsetzen.
Die gleichzeitig diskutierte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Fußgängerüberwege am Marktplatz und der Wertinger Straße sei nach Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Augsburg derzeit weiterhin nicht zulässig.
Bürgermeister Bernhard Uhl teilt diese rechtliche Bewertung nicht uneingeschränkt und hätte sich im Interesse einer weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Staatsstraße 2027 eine andere Entscheidung gewünscht. Die Marktgemeinde hat sich hierzu an den Bayerischen Gemeindetag gewandt. Nach der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft für die Kommunen wesentlich erleichtert. Die rechtlichen Voraussetzungen sind nach Einschätzung von Bürgermeister Bernhard Uhl noch nicht ausgeschöpft.