Titel Logo
Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 1/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Rathaus

Die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer für das 1. Quartal 2026 ist am 15.02.2026 zur Zahlung fällig. Die Hundesteuer ist bis zum 01.03.2026 zu entrichten.

Die weiteren Fälligkeiten der Grundsteuer und der Gewerbesteuer sind jeweils zum 15.05., 15.08. und 15.11.

Steuerpflichtige, die nicht am Lastschrifteneinzugsverfahren teilnehmen, überweisen die jeweils fälligen Beträge bitte auf eines unserer Konten.

Volksbank Gößweinstein IBAN:

DE 55 7639 1000 0006 0211 23

BIC: GENODEF1FOH

Sparkasse Gößweinstein IBAN:

DE 57 7635 1040 0005 4505 31

BIC: BYLADEM1FOR

Der Einfachheit halber empfehlen wir unseren Bürgern, uns ein SEPA-Mandat zu erteilen, damit wir die Steuern zu den jeweiligen Fälligkeiten abbuchen können.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Teufel, Tel. 09242 980-16, oder Frau Hanske, Tel. 09242 980-17, zur Verfügung.

Julia Teufel
-Steueramt-

Markt Gößweinstein - Burgstraße 8 - 91327 Gößweinstein

Telefon:

+49(9242)980-16 - Telefax: +49(9242)980-40

E-Mail:

teufel@goessweinstein.de

Internet:

https://www.goessweinstein.de

Öffnungszeiten / Kontakt:

https://www.goessweinstein.de/gemeinde