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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen

Bodenrichtwerte mit Stand zum 01.01.2024

Der Gutachterausschuss des Landratsamtes Forchheim hat am 22.04.2024 neue Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen, gewerbliche Nutzflächen sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen mit Stand zum 01.01.2024 ermittelt und beschlossen.

Die Liste der Bodenrichtwerte für das Gemeindegebiet des Marktes Gößweinstein liegt gem. § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) in der Zeit vom 27. Mai bis 28. Juni 2022

im Rathaus des Marktes Gößweinstein, Bauamt, Burgstr. 8, 91327 Gößweinstein, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus, mit dem Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, auch außerhalb der Auslegung von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Forchheim Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu erhalten.

Markt Gößweinstein, 13.05.2024
Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister