Der Markt Gößweinstein hat am 01.03.2021 eine Straßenreinigungsverordnung erlassen. Diese ist im Internet unter https://www.goessweinstein.de/fileadmin/Gemeinde/Verwaltung/Satzungen_Verordnungen/Straßenreinigungsverordnung.pdf einzusehen.
U. a. besagt die Verordnung, dass die Vorder- und Hinterlieger die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zu reinigen haben. So sind die Flächen u. a. nach Bedarf zu kehren und von Gras und Unkraut zu befreien.
Diese Regelung gilt für die Straßen im Markt Gößweinstein. Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straße, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstückes mit dem Straßengrundstück und einer parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 0,5 Meter verlaufenden Linie innerhalb der Fahrbahn.
Für alle Bundes-, Staats-, oder Kreisstraßen befindet sich die Straßenreinigungsfläche hingegen außerhalb der Fahrbahn, z. B. Gehsteige.
Ich bitte alle betroffenen Grundstückseigentümer ihre Verpflichtung zu erfüllen.